Schriftliches Gebot
 
Für die am _____________________ in _____________________________________
stattfindende Versteigerung gebe ich nachstehendes Gebot ab:
 
Firma/Name __________________________________________ Privat O
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Straße __________________________________________  
PLZ und Ort __________________________________________  
 

Es gelten ausschließlich die Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen die ich bereits aus dem Katalog bzw. der Übersendung der Bedingungen und aus dem Internetauftritt der Firma Ziegler kenne.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten grundsätzlich nicht.

Hiermit bieten wir auf folgende Positionen des Versteigerungskataloges
zugunsten der Firma Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG

Pos. Nr. Bezeichnung Stück Gebot in EURO
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
Gesamt  

Der Gebotspreis versteht sich zuzüglich 15 % Courtage und gesetzlicher MWSt

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Ort / Datum Stempel / Unterschrift

SCHECKBESTÄTIGUNG/Check confirmation - für die sofortige Abholung / for immediate collection
nur gültig für die am __________________ in _______________________________- stattfindende Versteigerung.
Hiermit bestätigt die unterzeichnende Bank unter Verzicht auf bankübliche Vorbehalte, den unten bezeichneten Scheck zugunsten: Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG bis zu einem Betrag
von max _________________ Euro
bei Vorlage innnerhalb der gesetzlichen Fristen einzulösen
 
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Bank/Sparkasse BLZ
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Konto-Inhaber Ort, Datum
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Konto-Nummer Scheck-Nummer
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Unterschriftprobe Unterschrift / Stempel der Bank

Auszug aus den Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, so daß eine Haftung des Versteigerers - aus welchen Gründen auch immer - in keinem Fall gegeben ist. Die Gefahr hinsichtlich jeglichen Schadens, des zufälligen Unterganges und des Verlustes geht mit Zuschlag auf den Ersteigerer über.

Preisstellung: Ab Standort. Abtransport und Demontage der ersteigerten Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers. Der Verkauf der Gegenstände erfolgt, wie sie stehen und liegen.

Preise: Das vom Ersteigerer zu zahlende Aufgeld beträgt 15 % des Höchstgebotes. Auf den Betrag des Gebotes sowie des Aufgeldes wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

Zahlung: Der Höchstbietende hat nach dem Zuschlag den vollen Kaufpreis in bar oder mit Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Die Annahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Bei Zahlung mit Scheck kann die Demontage sowie der Abtransport erst nach Wertstellung des Scheckbetrages erfolgen. Bei Vorlage einer Scheckbestätigung wird die Freigabe zur Abholung sofort erteilt. Ausländische Käufer werden gebeten, eine Bankgarantie zu hinterlegen. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Ersteigerer über.

Abtransport: Nach Ende der Versteigerung oder nach Vorgabe/Absprache.

Sonstiges: Der Versteigerer hat das Recht, die im Katalog festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder Gebote, die als zu niedrig angesehen werden, zurückzuweisen. Katalogangaben, z. B. techn. Daten, Maße oder Mengenangaben, sind keine zugesicherten Eigenschaften, eine Gewährleistung ist ausgeschlossen. Das Betreten des Geländes des Verkäufers zum Zweck der Besichtigung oder der Teilnahme am Versteigerungstermin erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Versteigerers oder des Verkäufers ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort: für die Lieferung ist der jeweilige Standort der Gegenstände, für die Zahlung die Stadt Gronau. Ist der Käufer Vollkaufmann, ist der Gerichtsstand die Stadt Gronau.

Wichtiger Hinweis für ausländische Kunden
Die Aushändigung der Rechnung und die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt nur nach Barzahlung oder Scheckzahlung mit Einlösebestätigung.

Kunden aus Staaten, die nicht der EG angehören:
Ausländische Käufer aus Staaten, die nicht der EG angehören, müssen die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer als Kaution an den Versteigerer zahlen. Wir empfehlen die Hinterlegung eines Schecks in Höhe des Mehrwertsteuer-Betrages. Nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrdokumente erstattet der Versteigerer die gezahlte Mehrwertsteuer zurück.

Kunden aus EG-Mitgliedstaaten:
Käufer aus EG-Mitgliedstaaten werden gebeten, eine amtliche Bescheinigung mit Ihrer UST.-Identifikations-Nr. vorzulegen. Erbringt ein Käufer diesen Nachweis nicht, muß der Versteigerer die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Für die Versteigerung gelten die zum Aushang gebrachten Versteigerungsbedingungen, die wir Ihnen vollständig auf Anfrage gern zuschicken.