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Verkaufs- und Versteigerungs­bedingungen

§ 1 Online-Versteigerungen auf www.ziegler-treuhand.de

  1. Die Firma Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG führt unter der Domain www.ziegler-treuhand.de regelmäßig Online-Versteigerungen durch.
  2. Die Durchführung der Versteigerungen obliegt der Firma
    Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG, Enscheder Str. 19,
48599 Gronau (Betreiber).
  3. Über www.ziegler-treuhand.de werden bewegliche Sachen online versteigert.
  4. Auftraggeber sind Insolvenzverwalter, Banken, Firmen und private Anbieter.
  5. Verantwortlich für die inhaltliche Einstellung der Sachen auf www.ziegler-treuhand.de und zuständig für die Abwicklung nach Zuschlagserteilung ist der jeweilige Auftraggeber in Zusammenarbeit mit der Firma Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG. Die sich aus der Versteigerung der Sachen ergebenden Rechtsbeziehungen entstehen zwischen Auftraggeber und Bieter.

§ 2 Registrierung

  1. Die Nutzung der Online-Versteigerungs-Plattform als Bieter setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Bieter-Kontos. Eine Registrierung erfordert die Einwilligung in die geltenden Versteigerungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen. Ein Anspruch auf Registrierung und Eröffnung eines Bieter-Kontos besteht nicht.
  2. Die Registrierung als Bieter ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen erlaubt.
  3. Die vom Betreiber bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, ist der Bieter verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren. Das Bieter-Konto ist personenbezogen und nicht übertragbar.
  4. Der Bieter wählt bei seiner Registrierung ein persönliches Passwort. Dieses Passwort ist geheim zu halten und darf gegenüber Dritten nicht bekannt gegeben oder sonst zugänglich gemacht werden. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass das Passwort Dritten bekannt geworden ist oder eine missbräuchliche Verwendung stattfindet, ist der Bieter verpflichtet, dies dem Betreiber von www.ziegler-treuhand.de (info@ziegler-treuhand.de) unverzüglich mitzuteilen.
  5. Nach der Registrierung auf www.ziegler-treuhand.de erhält der Bieter eine E-Mail mit einem Link, über den die Registrierung bestätigt werden muss. Erst nach der Bestätigung ist die Registrierung abgeschlossen und eine Gebotsabgabe möglich.
  6. Es ist verboten, durch Verwendung mehrerer Bieter-Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern Angebote zu manipulieren.
  7. Der Betreiber ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und Bieter zu sperren, welche gegen die Versteigerungsbedingungen verstoßen. Diese Regelung kann sinngemäß auch für Auftraggeber angewandt werden.

§ 3 Ablauf der Versteigerung

  1. Die Start einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitpunkt, gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen System-Uhrzeit der Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG, festgesetzt. Alle Positionen des Projekts werden nacheinander versteigert. Das voraussichtliche Auktionsende wird angezeigt. Dieses kann sich verschieben, da Gebote innerhalb der letzten Minute (ggf. der letzten 2 oder 5 Minuten) die Versteigerung entsprechend verlängern. Erst wenn in diesem Zeitraum keine Gebote mehr erfolgen wird der Zuschlag erteilt. Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen.
  2. Die auf www.ziegler-treuhand.de eingestellten Sachen werden zu einem Startgebot ausgeboten. In der Regel unterliegen die Auktionen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Andernfalls wird in der betreffenden Auktion oder der betreffenden Sache ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesen Fällen ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer im Startgebot bereits enthalten (Bruttobetrag).
  3. Das Ausgebot (= Einstellung auf www.ziegler-treuhand.de) ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben. Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich aus nachstehender Tabelle.

    Gebotstabelle
    Gebot Mindest-Steigerungsschritt
    von 1,00 € bis 100,00 € 1,00 €
    von 100,01 € bis 500,00 € 10,00 €
    von 500,01 € bis 1000,00 € 50,00 €
    von 1.000,01 € bis 10.000,00 € 100,00 €
    von 10.000,01 € bis 100.000,00 € 500,00 €
    ab 100.000,01 € 1.000,00 €

    Wird ein zum nächsten erforderlichen Mindeststeigerungsschritt abweichendes höheres Gebot (Limit) an den Betreiber übermittelt, so aktiviert sich automatisch der elektronische Bietagent. Dieser bietet im Rahmen der vorgegebenen Mindeststeigerungsschritte bis zum eingegebenen Limit automatisiert den Betrag, der notwendig ist, um Höchstbieter zu werden oder zu bleiben. Das im Bietagent hinterlegte Limit ist für Dritte nicht einsehbar.
    Bei Nutzung des Bietagenten kann es in der Darstellung des Gebotsverlaufes zur Durchbrechung der Mindeststeigerungsschritte (bis hin zur gleichen Gebotshöhe) kommen. Höchstbieter bleibt oder wird grundsätzlich immer der Bieter mit dem höchsten Gebot, bei Gebotsgleichheit bleibt der Bieter mit der jeweils ersten Aktivierung des Bietagenten Höchstbieter.
  4. Das abgegebene Gebot des Bieters ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Er ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt.
  5. Das bei Auktionsende vorliegende Höchstgebot wird vom Betreiber bezuschlagt (Zuschlagserteilung). Dem Höchstbieter wird spätestens am nächsten Werktag, nach Ablauf der Auktion eine Rechnung per E-Mail geschickt. Dem Auftraggeber werden die Daten des Höchstbieters vom Betreiber übermittelt.
  6. Nach Erhalt der Rechnung, hat der Höchstbieter seinen Gebotsbetrag zuzüglich der im Projekt angegebenen 18% Courtage und der gesetzl. MwSt. in Höhe von derzeit 19% (beides auf den Rechnungen angegeben) innerhalb von 48 Stunden an den Betreiber zu überweisen und die Sache zum angegebenen Zeitpunkt und am angegebenen Ort abzuholen (Zahlungs-/ Abholfrist).
  7. Der Betreiber behält sich vor, eine Auktion vor Ablauf der Versteigerungsfrist abzubrechen und eingehende Gebote nicht anzunehmen. Abbruchgründe sind insbesondere Verschlechterung oder Untergang der Sache, eine fehlerhafte Auktionsbeschreibung.
  8. Sollte eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt enden, in dem der Zugriff auf www.ziegler-treuhand.de für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so kann die Versteigerungsfrist durch den Betreiber verlängert oder verschoben werden. Endet eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt, in dem der Zugriff auf www.ziegler-treuhand.de für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so ist ein in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Zuschlag unwirksam. Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird vom Betreiber hierüber schnellstmöglich per E-Mail unterrichtet. Die Sache kann einer neuen Versteigerung zugeführt werden, ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht nicht.
  9. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Sache übertragen.

§ 4 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

  1. Die ausgebotene Sache wird durch eine Projekt- und eine Positionsnummer eindeutig gekennzeichnet und durch eine Beschaffenheitsbeschreibung, mindestens ein Foto versteigert wie in Text und Bild beschrieben. Sie kann zu den angegebenen Besichtigungsterminen und/oder nach Terminabsprache mit dem Betreiber an dem angegebenen Besichtigungsort besichtigt werden.
  2. Nach § 156 BGB (Vertragsschluss bei Versteigerung) besteht ein gesetzliches Widerrufs- /Rückgaberecht nicht.

§ 5 Gefahrübergang; Abholung der Sachen

  1. Grundsätzlich ist die ersteigerte Sache an dem Besichtigungs- und Abholort abzuholen. Ein Versand auf Kosten des Höchstbieters, auch außerhalb des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber möglich. Der Versand erfolgt erst, wenn der Gebotsbetrag zuzüglich Versandkosten entrichtet ist. Neben den Versandkosten trägt der Höchstbieter auch das Transportrisiko ab dem in der Versteigerung genannten bzw. dem vereinbarten Ort der Abholung.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Beginn der Zahlungs- /Abholfrist (§ 3 Abs. 5 und 6) auf den Höchstbieter über.
  3. Der Höchstbieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person weist sich beim Abholen der Sache beim Anbieter durch ein gültiges Ausweisdokument und den Ausdruck der den Zuschlag mitteilenden E-Mail (§ 3 Abs. 5) aus.

§ 6 Haftung des Höchstbieters bei Nichtzahlung, Nichtabholung

  1. Die Sache wird erneut versteigert, wenn der Höchstbieter die Sache nicht innerhalb der Zahlungs- / Abholfrist (§ 3 Abs. 6 und 7) bezahlt und abgeholt hat. Er darf bei der erneuten Versteigerung nicht mitbieten und haftet für einen Mindererlös, hat aber keinen Anspruch auf einen etwaigen Mehrerlös.
  2. Der Mindererlös wird mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeit verzinst.
  3. Wir sind auch berechtigt, Inkassoaufträge im Namen unserer Auftraggeber durchzuführen.

§ 7 Datenschutz

  1. Es gelten die auf www.ziegler-treuhand.de veröffentlichten Datenschutzbestimmungen. Auf Verlangen können die Datenschutzbestimmungen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Systemintegrität

  1. Die Inhalte von www.ziegler-treuhand.de dürfen nicht bzw. nur mit vorheriger Zustimmung kopiert, verbreitet oder in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.
  2. Es ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen bei der Nutzung von www.ziegler-treuhand.de zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören können.

§ 9 Änderung der Versteigerungsbedingungen

  1. Der Betreiber kann die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Die geänderten Bedingungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten auf www.ziegler-treuhand.de veröffentlicht und bekannt gegeben. Auf Änderungen der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen weist der Betreiber auf der Startseite von www.ziegler-treuhand.de oder per E-Mail gesondert hin.
  2. Bieter können den geänderten Bedingungen vor Inkrafttreten, durch Deaktivierung des Bieterkontos, widersprechen.
  3. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Inkrafttreten geänderter Bedingungen müssen diese akzeptiert werden. Eine Verweigerung der Zustimmung gilt als Widerspruch und führt zur Deaktivierung des Bieterkontos.

§ 10 Rechtswahlklausel

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Bieter unterliegen dem deutschen Recht.

§ 11 Gerichtsstandvereinbarung

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Landgericht Münster.